Himmelfahrt des Propheten Mohammed

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld

Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht mit Beginn der Arbeitslosigkeit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Arbeitslosigkeit des Antragsstellers
  • Erfüllung bestimmter Beitragszeiten zur Arbeitslosenversicherung
  • Persönliche Meldung zur Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit
  • Keine Vollendung des 65. Lebensjahres

Recht auf Arbeitslosengeld hat, wer in den zwei Jahren vor Anspruchsbeginn mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig tätig war (oder pflichtversichert war: Wehr- / Zivildienst o.ä.). Die Dauer der Zahlungen richtet sich dabei nach dem Alter und den Zeiten, in denen der Antragssteller in den letzten Jahren versichert war und Beiträge geleistet hat. 

Um Arbeitslosengeld zu beantragen, wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit Recklinghausen.

Arbeitslosengeld II

Das Arbeitslosengeld II stellt eine finanzielle Grundsicherung dar. Es steht erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen - etwa Arbeitssuchenden aber auch Arbeitnehmern mit geringem Einkommen zur Verfügung.

Anspruch hat:

  • wer erwerbsfähig und zwischen 15 und 65 Jahren ist
  • wer dem Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung steht

Für weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II und eine Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die Vestische Arbeit Marl.

 

 

Agentur für Arbeit Recklinghausen

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Vestische Arbeit Marl / ARGE Marl

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Gefördert vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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