Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld
Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht mit Beginn der Arbeitslosigkeit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Arbeitslosigkeit des Antragsstellers
- Erfüllung bestimmter Beitragszeiten zur Arbeitslosenversicherung
- Persönliche Meldung zur Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit
- Keine Vollendung des 65. Lebensjahres
Recht auf Arbeitslosengeld hat, wer in den zwei Jahren vor Anspruchsbeginn mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig tätig war (oder pflichtversichert war: Wehr- / Zivildienst o.ä.). Die Dauer der Zahlungen richtet sich dabei nach dem Alter und den Zeiten, in denen der Antragssteller in den letzten Jahren versichert war und Beiträge geleistet hat.
Um Arbeitslosengeld zu beantragen, wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit Recklinghausen.
Arbeitslosengeld II
Das Arbeitslosengeld II stellt eine finanzielle Grundsicherung dar. Es steht erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen - etwa Arbeitssuchenden aber auch Arbeitnehmern mit geringem Einkommen zur Verfügung.
Anspruch hat:
- wer erwerbsfähig und zwischen 15 und 65 Jahren ist
- wer dem Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung steht
Für weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II und eine Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die Vestische Arbeit Marl.
Agentur für Arbeit Recklinghausen
Adolf-Grimme-Str 2
45768 Marl
Telefon: (01801) 555111
Faxnummer: (02365) 9180136
Internet: www.arbeitsagentur.de
E-Mail: Marl@arbeitsagentur.de
Vestische Arbeit Marl / ARGE Marl
Adolf-Grimme-Str. 4
45768 Marl
Telefon: (02365) 9180-655
Faxnummer: (02365) 9180-699
E-Mail: VESTISCHE-ARBEIT.Marl@arge-sgb2.de


