Himmelfahrt des Propheten Mohammed

Kindergeld

Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens für jedes Kind Kindergeld. Anspruch hat, wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Auch wer einkommenssteuerpflichtig ist, aber im Ausland lebt, hat Anspruch auf das Kindergeld.  Die Leistungszahlungen werden grundsätzlich nur den Eltern gewährleistet, Kinder erhalten das Geld nur in Ausnahmefällen direkt. Gezahlt wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr. Für Kinder, die sich darüber hinaus noch in einer Schul-, Berufsausbildung oder einem Studium befinden, gilt der Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Nach Anzahl der Kinder beträgt das Kindergeld derzeit:

1.    Kind: 184,00 € monatlich
2.    Kind: 184,00 € monatlich
3.    Kind: 190,00 € monatlich
4.    ab dem 4. Kind 215,00 € monatlich

Hinweis: Der Kindergeldanspruch entfällt, wenn das Kind mehr als 8004,00 € Einkommen im Jahr hat.
Das Kindergeld kann bei der Familienkasse Recklinghausen beantragt werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu Leistungsanspruch, Ausnahmefällen und dem Kindergeldantrag.

 

Familienkasse Recklinghausen

KontaktformularAm Erlenkamp 18
45657 Recklinghausen

Telefon: (01801) 5463-37
Faxnummer: (02361) 90428-92

E-Mail: Familienkasse-Recklinghausen@arbeitsagentur.de

Gefördert vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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