Himmelfahrt des Propheten Mohammed

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben unter anderem Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten und:

  • Eine Aufenthaltsgestattung
  • Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
  • Eine Duldung nach Aufenthaltsgesetz haben oder
  • Asylbewerber / Asylbewerberin sind.

In Deutschland sichert die Verfassung rechtlich ein Existenzminimum, das zum Leben notwendig ist. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entsprechen dieser Grundlage. Sie richten sich an Ausländer, die materiell und finanziell Hilfe benötigen und keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld haben. 

Für weitere Informationen und Antragsstellung wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.

 

Ordnungsamt

KontaktformularCreiler Platz 1
45768 Marl

Telefon: 02365 99-0

E-Mail: ordnungsamt@marl.de

Gefördert vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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