Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben unter anderem Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten und:
- Eine Aufenthaltsgestattung
- Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- Eine Duldung nach Aufenthaltsgesetz haben oder
- Asylbewerber / Asylbewerberin sind.
In Deutschland sichert die Verfassung rechtlich ein Existenzminimum, das zum Leben notwendig ist. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entsprechen dieser Grundlage. Sie richten sich an Ausländer, die materiell und finanziell Hilfe benötigen und keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld haben.
Für weitere Informationen und Antragsstellung wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
Ordnungsamt
Creiler Platz 1
45768 Marl
Telefon: 02365 99-0
E-Mail: ordnungsamt@marl.de


