Kurzaufenthalte
Für kürzere Aufenthalte, wie Besuche oder Geschäftstermine benötigen Sie ein Kurzaufenthaltsvisum, welches für 3 Monate gültig ist. Es wird für den europäischen Raum als „Schengen – Visum“ ausgestellt und berechtigt zum Aufenthalt in allen Staaten des Schengener Abkommens: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Österreich, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Schweiz.
Ab dem Zeitpunkt Ihrer Einreise dürfen Sie sich innerhalb eines halben Jahres für insgesamt 3 Monate in den Ländern aufhalten.
Eine Einladung von Besuchern oder Geschäftspartnern aus dem Ausland erfordert in der Regel die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung. Sie erklären sich darin u. a. bereit, alle durch den Besuch entstehende Kosten im Zweifelsfall zu tragen.
Verpflichtungserklärungen für Besuchs- und Geschäftsvisa können in Marl beim Ausländeramt beantragt werden.
Ausländeramt
Rathaus
Crailer Platz 1
45765 Marl
Telefon: (02365) 99-0
E-Mail: auslaenderamt@marl.de
Ausländeramt A-E
Rathaus
Creiler Platz 1
45765 Marl
Telefon: 02365/99-2393
Faxnummer: 02365/99-2305
Internet: www.marl.de
E-Mail: auslaenderamt@marl.de
Ausländeramt F-N
Rathaus
Creiler Platz 1
45765 Marl
Telefon: 02365/99-2398
Faxnummer: 02365/99-2305
Internet: www.marl.de
E-Mail: auslaenderamt@marl.de
Ausländeramt O-Z
Rathaus
Creiler Platz 1
45765 Marl
Telefon: 02365/99-2363
Faxnummer: 02365/99-2305
Internet: www.marl.de
E-Mail: auslaenderamt@marl.de


